Änderung des Zinssatzes beim Tagesgeldkonto

Zu den Grundlagen des Tagesgeldkontos gehört, dass der Kunde seinerseits jeden Tag sein Geld ohne Einhaltung einer Kündigunsfrist zurückfordern kann, während die Bank das Recht hat, den Zinssatz zu jedem beliebigen Zeitpunkt ohne vorherige Ankündigung zu verändern.

In der Praxis zögern Banken eine Zinssenkung, die auf Grund der Gesamtentwicklung am Kapitalmarkt durchaus angebracht sein kann, häufig hinaus. Der Grund dafür ist recht einfach, denn der Kunde wird bei einer solchen darüber nachdenken, ob er das Geld weiterhin auf dem Tagesgeldkonto der Bank anlegt oder ob er nicht anderswo günstigere Konditionen findet.

Auf der anderen Seite sind nicht wenige Geldhäuser dazu übergegangen, Zinserhöhungen zunächst nur für neue Einlagen wirksam werden zu lassen und ihre Bestandskunden erst mit zeitlicher Verzögerung daran teilhaben zu lassen. Sie gehen zu Recht davon aus, dass ihre Anleger nicht regelmäßig überprüfen, ob es Veränderungen auf dem Sektor der Tagesgeldanlagen gibt. Wenn der Kunde die Veränderung allerdings bemerkt, gewähren sie ihm durchaus bereitwillig den neuen Zinssatz, ohne dass er sein Geld zunächst anfordern und dann neu anlegen muss.

Um neue Kunden zu werben, binden sich immer mehr Geldhäuser für die ersten drei oder sechs Monate an einen Zinssatz, den sie gegenüber dem Kunden garantieren. Dieser behält dennoch das Recht, seine Einlage jederzeit zurückzufordern bei. Produkte, bei denen auch dem Kunden erst nach der Zinsbindungsfrist ein Rückforderungsrecht eingeräumt wird, sind selten. Sie sind auch eigentlich keine Tagesgeldkonten mehr, sondern kombinieren in Wirklichkeit eine Festgeldanlage während des Anfangszeitraumes mit einem späteren Tagesgeldkonto.