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Besteuerung von Aktien und Aktienfonds


By Geldanlagen Journal - Posted on 20 March 2009

Seit Januar des Jahres 2009 ist sie nun in Kraft die Abgeltungssteuer, die im Rahmen der Steuerreform eingeführt wurde und gerade für die Anleger von Aktien entscheidende Veränderungen mit sich bringt. Seit Januar werden alle Erträge aus Zinsen und Dividenden sowie die Kursgewinne aus den Aktien mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt. Dazu kommt dann auch noch der Soli-Zuschlag und eventuell die Kirchensteuer.

Die Besteuerung erfolgt direkt durch die depotführende Bank und in der Einkommenssteuererklärung müssen keine Angaben zu den Erträgen mehr gemacht werden. Wer allerdings persönlich einen niedrigeren Steuersatz als die besagten 25 Prozent hat, der kann die Gewinne nach wie vor in der Einkommenssteuererklärung angeben und bekommt dann, wenn die Günstigerprüfung durch das Finanzamt positiv ausfällt, die zu viel gezahlten Steuern zurückerstattet.

 

Mit Aktien erzielen Sie Einkünfte aus Dividenden und Kursgewinnen, die so zu versteuern wären und das Gleiche gilt für Aktienfonds. Allerdings sind die Steuern nur dann fällig, wenn die Kursgewinne auch realisiert werden, also erst zu dem Zeitpunkt, wenn die Aktien mit Gewinn verkauft werden, solange Sie diese im Depot halten, fallen keine steuerpflichtigen Kursgewinne an. Dann sind lediglich die Dividenden (sofern sie gezahlt werden) zu versteuern, aber hier wirkt dann auch der Sparerpauschbetrag, der bei 801 Euro liegt, für eine Alleinstehende Person liegt.

 

Seit dem ersten Januar ist das bisherige Halbeinkünfteverfahren weggefallen, die Spekulationsfrist wurde abgeschafft und es gilt nicht mehr der persönliche Steuersatz, was für manche Anleger, die einen hohen persönlichen Steuersatz haben, durchaus von Vorteil ist.

Die neue Abgeltungssteuer bringt also für die Einen durchaus Vorteile, aber für die meisten Kleinanleger eher Nachteile, denn jetzt müssen Sie Kursgewinne aus dem Aktienverkauf immer mit 25 Prozent versteuern, auch wenn sie diese deutlich länger als ein Jahr im Depot halten. Neu ist auch die Behandlung im Zusammenhang mit der Verlustrechnung. Diese dürfen jetzt nur noch innerhalb einer Einkunftsart vorgenommen werden. Das heißt, Sie dürfen Gewinne aus Aktien nur mit Verlusten aus Aktien aufrechnen und Gewinne mit Aktienfonds nur Verlusten aus Aktienfonds gegenüberstellen.

 

Sie sehen also, wenn das Wertpapierdepot sich positiv entwickelt und Sie mit dem Verkauf der Wertpapiere eine ordentliche Rendite erzielen, dann möchte der Staat zu einem Viertel an dem Erfolg beteiligt werden. Mit der Abgeltungsteuer sollte aber auch erreicht werden, dass die Zinssparer den Wertpapierkäufern in gewisser Weise gleich gestellt werden. Nach der alten Regelung war es so, dass die Kursgewinne nach einem Jahr Haltefrist völlig steuerfrei vereinnahmt werden konnten.

 

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