Festverzinsliche Wertpapiere dienen privaten Anlegern der Geldanlage und dem Vermögensaufbau und werden an der Börse gehandelt. Es gibt zahlreiche verschiedene Varianten festverzinslicher Wertpapiere, die sich beispielsweise hinsichtlich des Emittenten, der Laufzeit, der Zinszahlung und der Risikoklasse unterscheiden.
Als Emittent, d.h. Herausgeber des Wertpapiers und Schuldner des Anlagebetrages, kommen in- und ausländische Unternehmen, Kreditinstitute und die Bundesrepublik Deutschland in Frage. Sie beschaffen sich durch die Emission von festverzinslichen Wertpapieren und gegen Zinsen Kapital, dass für verschiedene Zwecke genutzt werden kann. Gleichzeitig ist der Emittent verpflichtet den überlassenen Anlagebetrag bei Fälligkeit am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen.
Dennoch besteht ein Rückzahlungsrisiko für den Anleger, da im Falle der Insolvenz des Emittenten keine Sicherheitsmechanismen greifen, die die Entschädigung des Anlegers garantieren. Zur Beurteilung der Bonität des Emittenten und folglich der Risikoklasse des festverzinslichen Wertpapiers werden von unabhängigen Ratingagenturen regelmäßig Bewertungen veröffentlicht. Hinsichtlich der Zinszahlung unterscheidet man jährlich ausschüttende und thesaurierende Wertpapiere. Der Vorteil thesaurierender Wertpapiere, bei denen der erwirtschaftete Zinsertrag nicht jährlich sondern erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird, ist der Zinseszinseffekt und somit eine Steigerung der Rendite. Die Verzinsung des Anlagebetrages, der auch als Nennwert des Wertpapiers bezeichnet wird, ist entweder variabel oder für die gesamte Laufzeit konstant.
In Bezug auf die Anlagedauer des gewünschten Betrages kann zwischen einer kurz-, mittel- und langfristigen Laufzeit des Wertpapiers gewählt werden. Bei Bedarf können festverzinsliche Wertpapiere auch vor Fälligkeit an der Börse verkauft werden. In einem solchen Falle besteht allerdings das Risiko, dass der Anleger bei einem niedrigen Kursniveau nicht den ursprünglichen Anlagebetrag zurückerhält. Wird das Wertpapier bis zum Ende der Laufzeit gehalten erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert und es besteht kein Kursrisiko.