Bei der Anlage von Tagesgeldkonten müssen Sparer im Kontoeröffnungsantrag immer auch ein Referenzkonto angeben. Dieses Konto dient schließlich zur Abwicklung von Ein- und Auszahlungen des Tagesgeldkontos.
Für viele Sparer ist das Referenzkonto allerdings eine Belastung. Sie wünschen sich vielmehr, mittels Onlinebanking oder aber durch Überweisungen direkt auf ihr Tagesgeldkonto zugreifen zu können. Dies ist jedoch ausgeschlossen, denn Tagesgeldkonten sind nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr zugelassen. Der Grund hierfür ist vor allem die Sicherheit der angelegten Gelder. Sollte ein Betrüger nämlich einmal eine PIN oder TAN-Nummer herausfinden und eine Abhebung vom Tagesgeldkonto vornehmen, würde die Überweisung immer auf das Kundeneigene Referenzkonto erfolgen. Es würde somit kein Schaden entstehen.
Das Referenzkonto kann grundsätzlich jedes Konto sein. Idealerweise wird jedoch das eigene Girokonto angegeben, denn dann ist das verfügte Geld sofort nutzbar. Auch ist es dann möglich, das Geld durch eine Abhebung am Geldautomaten zu verfügen. Bei vielen Banken ist es nicht notwendig, dass das Referenzkonto im eigenen Haus gebucht wird. Anleger haben somit die Möglichkeit, ihr Girokonto bei ihrer bisherigen Hausbank zu belassen und lediglich das Tagesgeldkonto abzuschließen.
Immer häufiger wird das Tagesgeldkonto aber auch in Zusammenhang mit einem kostenlosen Girokonto angeboten. Vor allem die Direktbanken sind hier Vorreiter. Für Menschen, die für ihr Girokonto nach wie vor Gebühren bezahlen, kann sich ein solcher Wechsel aber dennoch lohnen. Ein weiterer Vorteil, wenn das Referenzkonto im gleichen Haus wie das Tagesgeldkonto geführt wird ist die Möglichkeit, verfügte Anlagegelder noch taggleich nutzen zu können.
In jedem Fall kann ein einmal gemeldetes Referenzkonto jederzeit geändert werden, etwa bei einem Girokontowechsel. Bei Filialbanken ist hierfür die Unterschrift möglich, bei Direktbanken kann die Änderung durch Eingabe einer TAN-Nummer erfolgen.