Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefe

Das Tagesgeld ist eine Geldanlage, die nicht weniger flexibel als das traditionelle Sparbuch ist, dabei aber eine deutlich höhere Rendite aufweist.
Der Sparer legt einen beliebigen Betrag auf seinem Tagesgeldkonto an; diesen kann er jederzeit erhöhen oder verringern; ebenso ist die Kündigung des Anlagekontos ohne Einhaltung einer Frist jederzeit möglich.
Erforderlich ist ein Girokonto als Referenzkonto, auf welches das Geld bei einer Rückforderung überwiesen wird. Grundsätzlich ist jedes Girokonto geeignet, allerdings verlangen einige Banken, dass das Referenzkonto bei ihnen geführt wird.

Ob ein Mindestanlagebetrag für das Tagesgeldkonto verlangt wird, hängt von der Bank ab. Einige Institute akzeptieren Tagesgeldanlagen ab einem Euro, während andere Mindestbeträge in unterschiedlicher Höhe voraussetzen.
Die Verzinsung kann bei einem Tagesgeldkonto seitens der Bank jederzeit geändert werden, besonders für Neukunden wird vielfach eine Zinsgarantie für ein halbes Jahr gewährt.

 

Die Anlage als Festgeld ist weniger flexibel, in der Regel aber mit gegenüber dem Tagesgeld besseren Zinsen verbunden. Bei dieser Anlageform legt der Sparer einen bestimmten Betrag für einen von ihm gewählten Zeitraum fest, wobei der Zinssatzn garantiert ist. Üblich ist eine Vertragsklausel, dass sich der Anlagezeitraum um die ursprünglich vereinbarte Dauer verlängert, wenn der Sparer sein Geld nicht zurückfordert; einige Banken vereinbaren jedoch die automatische Rücküberweisung nach Vertragsablauf.

Auch bei Festgeldanlagen setzen einige Banken einen Mindestanlagebetrag voraus. Die Zinssätze richten sich nach der Höhe der Einlage und nach der Anlagedauer, wobei der beste Zinssatz zumeist für einen Anlagezeitraum von einem Jahr gewährt wird.
Auch beim Festgeld ist ein Referenzkonto erforderlich und einige Banken nehmen Festgelder nur von Kunden an, die dieses Girokonto ebenfalls bei ihnen führen.

Sparbriefe unterscheiden sich vom Festgeld in erster Linie darin, dass sie nach dem Vertragsablauf automatisch ausgezahlt werden und dass der Kunde das Recht hat, sie bei Bedarf zu beleihen. Bei Sparbriefen beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Die Verzinsung kann jährlich erfolgen oder bei abgezinsten Sparbriefen gleich in den Verkaufspreis eingerechnet werden.