Vergleich zwischen Festgeld und Sparbrief

Sowohl beim Festgeld als auch beim Sparbrief handelt es sich um Geldanlagen, bei denen der Sparer einen bestimmten Betrag für einen vorab definierten Zeitraum fest anlegt. Eine Ausnahme stellen Sparbriefe mit jährlich wachsendem Zinssatz dar, die pro Jahr in einem begrenzten Umfang zurückgegeben werden können.

Ein Sparbrief wird bei Fälligkeit in jedem Fall zurückgezahlt. Bei Festgeldanlagen ist die automatische Verlängerung üblich, wenn der Kunde keine andere Weisung erteilt; einige Banken vereinbaren für diesen Fall jedoch ebenfalls die Rückzahlung.

Die Verzinsung erfolgt beim Festgeld mindestens jährlich; häufig wird aber auch vierteljährliche oder monatliche Zinszahlung vereinbart. Bei einem Sparbrief werden die Zinsen üblicherweise zum Jahresende gutgeschrieben; alternativ gibt es den abgezinsten Sparbrief, bei dem die anfallenden Zinsen bereits beim Kauf des Papieres vom Nennwert abgezogen werden.

Festgeldanlagen werden teilweise schon für Laufzeiten von drei Monaten, selten für einen Monat, angeboten, während diese beim Sparbrief mindestens ein Jahr beträgt. Beim Sparbrief beträgt die maximale Laufzeit zehn Jahre, während es für Festgeldanlagen keine verbindliche Grenze gibt. Allerdings sind Angebote für Laufzeiten von über drei Jahren bereits selten.

Wenn der Anleger unerwartet Geld benötigt, besteht beim Sparbrief ein Rechtsanspruch darauf, diesen zu beleihen, während eine vorzeitige Rückgabe ausgeschlossen ist. Beim Festgeld ist die Bank nicht zum Beleihen der Anlage verpflichtet, sie kann aber auch mit dem Kunden eine vorzeitige Rückzahlung vereinbaren. Eine Entscheidung im Sinne des Kunden empfiehlt sich für das Geldinstitut, um diesen nicht zu verlieren.

Zwischen den Anlageformen Sparbrief und Festgeld überwiegen die Gemeinsamkeiten, weswegen viele Geldhäuser erstere nicht mehr anbieten. Eine andere Variante besteht darin, für kurze und mittlere Laufzeiten Festgeldkonten zu eröffnen und lange Zeiträume als Sparbrief anzubieten.