Festverzinsliche Wertpapiere: Genussscheine

Was sind Genussscheine?

Genussscheine bieten den Anlegern einerseits die Eigenschaften der Anleihe und andererseits auch die von Aktien und werden aus diesem Grund auch als Zwitter bezeichnet. Ganz anders als von den Anleihen her bekannt, werden die Besitzer von Genussscheinen im Allgemeinen im Fall eines Konkurses des Herausgebers der Scheine, erst nachrangig bedient. Das wird bei den Genüssen mit höheren Zinserträgen als bei den Anleihen ausgeglichen.

Dennoch darf das Ausfallrisiko des Herausgebers keinesfalls vernachlässigt werden, kommt der Herausgeber der Genussscheine in wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten, kann der Genussschein an Wert erheblich verlieren. So gibt es immer wieder Genussscheine, die im Wert nur noch um die 50 Prozent dessen betragen, was sie bei der Herausgabe Wert waren.

 

 

Was Genussscheine interessant machte

Genussscheine weisen eine Flatnotierung auf, was bedeutet, dass die bisher angelaufenen Zinsen sich im Kurs des Genussscheines widerspiegeln. Dagegen wird bei Anleihen der Zins extra geführt und muss beim Verkauf als steuerpflichtiger Ertrag entsprechend versteuert werden. Bei Genussscheinen wurden die im Jahr aufgelaufenen Zinsen bisher wie Kursgewinne betrachtet und daher waren die Gewinne nach einjähriger Haltefrist ähnlich wie bei Aktien, steuerfrei. Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01. Januar 2009 hat sich dieser Vorteil verändert, denn nun müssen auch Kursgewinne mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden. Nur wer bereits vor dem 01. Januar 2009 Genussscheine erworben hat, erhält für diese Papiere Bestandsschutz.

Die jährlichen Ausschüttungen sind allerdings wie Dividenden zu betrachten und sind demzufolge voll einkommenssteuerpflichtig. Hier macht sich die Abgeltungssteuer für Anleger mit höherem persönlichen Steuersatz positiv bemerkbar, weil die Abgeltungssteuer einheitlich erhoben wird.

 

Genussscheine

Genussschein als Fonds

Da die Steueroptimierungsvorteile der Genussscheine entfallen sind, sollten Anleger die trotzdem an Genussscheinen interessiert sind auf Genussscheinfonds gehen. Diese bieten den Vorteil, dass ein professioneller Fondsmanager für die Zusammensetzung verantwortlich zeichnet und der Anleger sich nicht selbst mit den komplizierten Bedingungen bei Genussscheinen auseinandersetzen muss. Bei dem Erwerb von Genussscheinen ist einiges zu beachten. Es gibt zum Beispiel Emittenten, die verbriefen für sich das Recht, den Schein vor Ablauf der Frist zurückzuzahlen, wenn sie die Möglichkeit bekommen, sich die notwendige Liquidität ander zu beschaffen, wie das zum Beispiel jetzt bei den niedrigen Marktzinsen möglich ist.

 

 

Ausgabebedingungen der Emittenten

Das ist bei Genussscheinen das Problem. Es existieren keine festen Regelungen, jeder Emittent kann seine Bedingungen selbst bestimmen. Das bezieht sich auf das vorzeitige Kündigungsrecht oder auf die Möglichkeit sich vorzubehalten, den Inhaber der Genussscheine zu verpflichten, sich Aktien des Unternehmens kaufen zu müssen. Genussscheine sind etwas für weniger risikoscheue Anleger, die ihrem Wertpapierdepot eine interessante Beimischung geben wollen und spekulativ betrachtet eine höhere Rendite erzielen möchten, als das mit der Anleihe möglich ist.

In der Vergangenheit wurden Genussscheine häufig von Banken ausgegeben, die das damit eingesammelte Kapital als Eigenkapital in der Bilanz ausweisen konnten. Das ist seit einiger Zeit nicht mehr möglich, sodass für diese Emittenten der Vorteil von Genussscheinen entfallen ist.

 

Fazit

Wenn es um Kauf von Wertpapieren geht, sind Genussscheine als solche immer zu erwähnen, aber der „normale“ Kleinanleger wird sich diese Papiere nicht unbedingt ins sein Depot legen. Wer das Risiko nicht scheut, der kann gleich am Aktienmarkt aktiv werden, wer etwas risikobewusster ist, der investiert besser in Fonds oder in Anleihen. Der Steuervorteil, den man mit Genüssen erzielen konnte, ist seit Einführung der Abgeltungssteuer hinfällig und demzufolge gibt es genügend Alternativen zu Genüssen, die weniger Risiko beinhalten.