Festverzinsliche Wertpapiere: Zerobonds

Was sind Zerobonds?

Zerobonds sind so genannte Nullzins-Wertpapiere, Anleihen, die auf dem Wertpapiermarkt auch als Nullcouponanleihen bezeichnet werden.
Was hat der Anleger dann davon, diese Frage stellt sich. Die Antwort ist simpel, es werden nur theoretisch keine Zinsen gezahlt, praktisch bietet sich mit Zerobonds nur eine attraktive Möglichkeit für den Anleger, die Zinseinnahmen erst zu versteuern, wenn die Anleihe vorzeitig verkauft oder zurückgezahlt wird. Die Höhe der zu zahlenden Zinsen spiegelt sich bei den Zerobonds in der Differenz zwischen dem Betrag bei Ausgabe und bei der Rückzahlung wider. Hält ein Anleger Zerobonds bis zum Laufzeitende, muss dieser Differenzbetrag entsprechend versteuert werden. Wird die Anleihe vorzeitig zurückgegeben, wird vom Finanzamt entweder die Emissionsrendite oder die Marktrendite als Berechnungsgrundlage für die zu versteuernden Zinseinkünfte angesetzt.

 

Emissionsrendite und Marktrendite

Als Emissionsrendite werden Einnahmen betrachtet, die rechnerisch auf die Zeit entfallen, in der ein Anleger im Besitz der Zerobonds war. Das ist im Allgemeinen genau der Betrag, der schon bei der Ausgabe der Zerobonds als Rendite zugesichert wurde. Der Anleger ist verpflichtet, die Rendite gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Schwankungen der Kurse, die in Verbindung mit Veränderungen der Zinsen entstehen können, werden hierbei nicht berücksichtigt.

In der Praxis lässt sich die tatsächliche Emissionsrendite sehr schwer berechnen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber erlaubt, die so genannte Differenzmethode anzuwenden. Dabei werden die Kosten, die dem Anleger beim Kauf der Anleihe entstanden sind, mit den Erlösen beim Verkauf derselben angefallen sind verglichen. In dieser Methode werden zwar die Kursschwankungen berücksichtigt aber dafür darf der Anleger auch Verluste geltend machen.

 

Zerobond

Welche der genannten Methoden Anwendung finden soll, obliegt der Entscheidung des Anlegers. Wird die Marktrendite zum Ansatz gebracht, werden allerdings Währungsgewinne oder –Verluste nicht berücksichtigt. Diese Unterschiede müssen dann vorab in der entsprechenden Währung berechnet und mit in Euro umgerechnet werden.
Die bisherige Regelung, dass der Gewinn eines Zerobonds, der innerhalb eines Jahres wieder verkauft wurde, als Spekulationsgewinn betrachtet wird, ist mit der Einführung der Abgeltungssteuer hinfällig geworden.

 

 

Vorteile der Zerobonds für den Anleger

Gerade in Zeiten sinkender Zinsen bieten Zerobonds den Anlegern gute Kurschancen. Aber zu beachten ist, je niedriger der Nominalzins ist und je länger die Laufzeit der Anleihe, desto stärker können auch die Kursschwankungen sein. Aus diesem Grund verzeichnen Zerobonds mit langen Laufzeiten immer starke Schwankungen im Kurs. Entwickelt sich der Kurs des Zerobonds dann in die Gewinnzone, lässt sich der Ertrag deutlich steigern, was vor Einführung der Abgeltungssteuer für den privaten Anleger zum Vorteil gereichte, weil die Kursgewinne steuerlich keine Berücksichtigung fanden.

Die steuerlichen Vorteile, die Zerobonds bisher den Anlegern brachten, sind seit der Einführung der Abgeltungssteuer hinfällig. Zerobonds bleiben aber dennoch für den privaten Anleger interessant, der seine Zinseinkünfte aus steuerlichen Gründen auf einen späteren Zeitpunkt, zum Beispiel in das Rentenalter verschieben möchte. Da diese Papiere aber eine besonders lange Laufzeit haben können, muss der Bonität des Emittenten größere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

 

Anleger, die noch vor dem 01. Januar 2009 Zerobonds erworben haben und diese auch mindestens ein Jahr lang im Depot halten, werden noch nach der alten Regelungen besteuert. Auch bei Neuanlagen hat sich die Situation für die privaten Anleger jetzt deutlich verbessert. Während bisher die Einnahmen als Kapitaleinkünfte auf das bereits zu versteuernde Einkommen des Anlegers aufgeschlagen wurden, konnte die daraus entstehende Steuerlast entsprechend hoch werden.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer ergibt sich ein völlig anderes Bild, weil der Gewinn mit 25 Prozent besteuert wird und damit die Steuerschuld erledigt ist. Somit werden die Anleger, vorausgesetzt die Gewinne sind gleich, ab 2009 insgesamt deutlich weniger Steuern zahlen müssen, dadurch ergibt sich automatisch ein Renditezuwachs, der beachtlich sein kann.