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Abgeltungssteuer


By Geldanlagen Journal - Posted on 10 January 2009

Im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform ist sie nun am 01.01.2009 in Kraft getreten, die viel diskutierte Abgeltungssteuer, von der alle in irgendeiner Form betroffen sind, die Ersparnisse haben, die verzinst werden oder die mit Wertpapieren handeln beziehungsweise für das Alter über Fondssparpläne vorsorgen.

Höhe der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer wird auf alle Zinseinkünfte erhoben, die über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete liegen. Ab diesem Jahr werden außerdem Kursgewinne aus Aktienverkäufen unabhängig von der Haltefrist besteuert und Dividenden.

Den entsprechenden Steuerbetrag führt die Bank direkt an das Finanzamt ab. Deshalb heißt es für alle Depotbesitzer und Sparer, die das noch nicht getan haben, die Freistellungsaufträge müssen geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Freistellungsaufträge können die Anleger bei mehreren Banken erteilen, sie müssen nur darauf achten, dass der Gesamtbetrag, der freigestellt wird, die genannten Sparerpauschbeträge nicht übersteigt.

Sorglos können die kleinen Sparer der Abgeltungssteuer entgegensehen, es wird lange nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Um als Ehepaar mehr als 1.600 an Zinsen zu kassieren, müssen die Ersparnisse bei deutlich über 40.000 Euro liegen. In der jetzigen Zeit, wo die Zinsen für Tages- und Festgeld gerade sinken, brauchen kleine Sparer also nicht zu fürchten, dass sie Steuern auf ihre Zinserträge bezahlen müssen, solange diese im genannten Rahmen sind.

Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer und Börse

Anders verhält es sich bei Anlegern, die an der Börse investiert sind. Während bisher die Gewinne aus Aktien nach einem Jahr Haltefrist komplett steuerfrei vereinnahmt werden konnten, muss nun auf alle Aktienverkäufe mit Kursgewinnen unabhängig von der Haltedauer der Aktien, die Abgeltungssteuer gezahlt werden, die die Bank, bei der das Depot unterhalten wird auch direkt abführt. Für Dividenden entfällt das bisherige Halbeinkünfteverfahren, auch diese unterliegen der Abgeltungssteuer.

 

Für Anleger lohnt es jetzt nur noch bedingt dividendenstarke Titel im Depot zu haben, denn immerhin gehen mehr als 25 Prozent der Erträge an das Finanzamt. Alle Wertpapiere, die sich vor dem 01. Januar 2009 im Depot eines Anlegers befanden, unterliegen der alten Regelungen.

Hier kann es von Bedeutung sein, um zu vermeiden, dass es zu Differenzen kommt, zu dem bestehenden Depot ein entsprechendes Unterkonto einzurichten, für alle Neukäufe in 2009.

 

Abgeltungssteuer und Fonds

Auch die Fondssparer sind betroffen. Die Kursgewinne müssen ab jetzt versteuert werden, Ausnahmen gibt es hier nur für die Riestersparer und die Rentenversicherungen im Rahmen der privaten Altersvorsorge, bei diesen Verträgen werden die später ausgezahlten Renten nachgelagert zu dem dann gültigen persönlichen Steuersatz besteuert. Auch alle Lebensversicherungen und die Immobilien sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen.

Abgeltungssteuer und Lebensversicherungen

Daraus versprechen sich die Lebensversicherer in 2009 einen Boom bei den Lebensversicherungen, deren Abschlüsse in den vergangenen Jahren eher rückläufig waren. Diese Steuerfreiheit gilt aber nur, wenn die Bedingungen, die an die Laufzeit gestellt sind, eingehalten werden.

Wer außer dem Staat profitiert nun von der Abgeltungssteuer – diese Frage kann man sich stellen und sie ist leicht zu beantworten.

Steuerlich besser gestellt werden mit der Abgeltungsteuer diejenigen, die zu den Besserverdienenden gehören, mussten die doch bisher ihre Gewinne nach einem bedeutend höheren persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent versteuern und können ab jetzt von den 25 Prozent, die für alle gelten profitieren.

 

Abgeltungssteuer und Steuererklärung

Wer als Anleger seine Gewinne in der Jahressteuererklärung angibt, bekommt die eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt erstattet, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

Ausnahmen gibt es für so genannte Geringverdiener, sie können beim Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, wird diese ausgestellt und bei der Bank vorgelegt, wird keine Abgeltungsteuer erhoben.

 

Fazit

Im Grunde genommen ist die Abgeltungssteuer lange fällig gewesen und wie bei jeder Reform, gibt es auch hier Gewinner und Verlierer. Das Steuersystem für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Verkäufen von Aktien wird auf jeden Fall vereinfacht und leichter zu überschauen, weil es nicht mehr so viele Ausnahmen wie die Spekulationsfrist oder das Halbeinkünfteverfahren gibt.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer hat der Steuerpflichtige seine Steuerschuld beglichen und muss diese Einkünfte zukünftig auch nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben, es sei denn, sein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent und er kann mit einer Steuererstattung rechnen.

Verlierer dieser wichtigen und richtigen Reform sind die Aktienkäufer, die bisher von der Steuerfreiheit nach Ablauf der Haltefrist profitieren konnten. Doch nur etwa 10 Prozent der Deutschen sind überhaupt an der Börse investiert.

 

Weitere Informationen zum Thema Abgeltungssteuer finden Sie hier:

 

Videos zur Abgeltungssteuer: