Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Leistung des Arbeitgebers und auch unter der Abkürzung VL bekannt. Im Tarifvertrag des Unternehmens, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, steht, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber diese Leistung erbringt. Der Betrag, der als VL gezahlt wird, ist unterschiedlich hoch. Im öffentlichen Dienst beispielsweise sind es 13 Euro, die der Arbeitgeber an die Arbeitnehmer zahlt und andere Arbeitgeber, besonders die in den alten Bundesländern, zahlen bis zu maximal 40 Euro jeden Monat an vermögenswirksamen Leistungen an die Arbeitnehmer, aber nur dann, wenn diese einen entsprechenden Sparplan vorlegen.

 

Im Zusammenhang mit den vermögenswirksamen Leistungen gibt es zwei Bereiche, die auch noch staatlich gefördert werden. Der Arbeitnehmer kann die VL in einen Bausparvertrag einzahlen, kann damit ein bereits vorhandenes Bauspardarlehen tilgen oder er kann sich im Rahmen der privaten Altersvorsorge dazu entschließen einen Aktienfonds zu besparen und dabei die VL zu nutzen. Für diese Sparverträge zur Vermögensbildung zahlt dann auch der Staat über die so genannte Arbeitnehmersparzulage.

 

Beim Investmentsparen werden auf maximal 400 Euro Sparrate noch einmal 18 Prozent gefördert, das heißt, der Staat schießt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ebenfalls jährlich bis zu maximal 72 Euro zu. Auch das Bausparen wird gefördert, hier bekommen die Bausparer ebenfalls eine Zulage für Beträge bis zu 470 Euro jährlich wird eine Förderung von 9 Prozent gewährt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die staatliche Förderung wird grundsätzlich nur einkommensbezogen an einen ausgewählten Kreis von Personen gezahlt, Verheiratete dürfen, um die Förderung zu bekommen nicht mehr als 35.800 Euro zu versteuerndes Einkommen beziehen und Ledige entsprechend die Hälfte. Dabei sollte das zu versteuernde Einkommen nicht mit dem Jahresbruttoeinkommen verwechselt werden. Das kann durchaus höher sein, denn es kann um Werbungskosten und Sonderausgaben verringert werden. Bei im Haushalt lebenden Kindern erhöhen sich die Einkommensgrenzen entsprechend.

Um die staatliche Förderung voll zu nutzen, ist es sinnvoll beide Sparformen in Kombination anzuwenden, das heißt, es kann sowohl ein Bausparvertrag als auch ein Fondssparplan abgeschlossen werden. Über den Zeitraum von sechs Jahren lassen sich auf diese Art und Weise bei eigenen Sparleistungen von nicht einmal 1.000 Euro im Jahr maximal bis zu 685,80 Euro zusätzlich vom Staat einnehmen. Wer die Mittel nicht zur Verfügung hat, um beide Sparformen zu kombinieren, der sollte aufgrund der höheren Förderung immer einen Fondssparplan vorziehen, mit dem sich auch sonst bessere Renditen als mit einem Bausparvertrag erwirtschaften lassen.

Von der Investmentgesellschaft, bei der das Depot eröffnet wurde, erhält der Kunde dann die Eröffnungsbestätigung und eine Mitteilung für den Arbeitgeber, damit dieser weiß, wohin die vermögenswirksamen Leistungen zu überweisen sind.

In der Regel müssen Fondssparpläne mit mindestens 50 Euro monatlich bespart werden, den Differenzbetrag sollte der Arbeitnehmer aus eigenen Mitteln aufstocken. Der Arbeitgeber behält dann den entsprechenden Anteil des Lohnes ein und überweist den Gesamtbetrag an die Investmentgesellschaft zu Gunsten des Arbeitnehmers.

Für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen sind allerdings nur ausgewählte Fonds von bestimmten Fondsgesellschaften zugelassen. Entsprechende Informationen bekommt der Arbeitnehmer bei seiner Hausbank oder über das Internet.
Die Arbeitnehmersparzulage wird dann mit der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt beantragt, die Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen gibt die Investmentgesellschaft am Jahresende an den Sparer. Die Arbeitnehmersparzulage wird allerdings nicht jährlich zur Auszahlung gebracht, erst am Ende der Laufzeit des Vertrages, denn alleVL-Verträge unterliegen einer sechsjährigen Sperrfrist ist die Arbeitnehmersparzulage zu zahlen.

Wer keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, weil sein Einkommen über den Einkommensgrenzen liegt, der kann die VL auch für die betriebliche Altersvorsorge, für einen Banksparplan oder eine Kapital bildende Lebensversicherung verwenden.